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Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Veranstaltungen zur Kommunalen Wärmepalnung Oberes Zabergäu 

Am Mittwoch, 5. November, 18.30 Uhr findet in der Wilhelm-Widmaier-Halle in Pfaffenhofen die öffentliche Veranstaltung für die Kommunen Zaberfeld und Pfaffenhofen statt. 

Am Donnerstag, 6. November, 18.30 Uhr  findet in der Herzogskelter in Güglingen die öffentliche Veranstaltung für die Kommunen Cleerbronn und Güglingen statt. 

Vorstellung Bestands- und Potentialanalysen im Gemeinderat

In den Sitzungen am 22. und 23. Juli 2025 wurden in den Gemeinderäten von Güglingen, Pfaffenhofen, Zaberfeld und Cleebronn die Analysen von GP Joule vorgestellt.

Mit Klicken auf das Bild öffnet sich die Präsentation zur jeweiligen Kommune. 

Gemeinde Cleebronn

Stadt Güglingen

Gemeinde Pfaffenhofen

Gemeinde Zaberfeld 

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzungsorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des kompletten Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln.

Dezember 2024

Projektstart Kommunale Wärmeplanung Konvoi Oberes Zabergäu 
Die Stadt Güglingen hat im Konvoi mit Pfaffenhofen, Zaberfeld und Cleebronn offiziell mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen, nachdem die Förderung für eine freiwillige kommunale Wärmeplanung durch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Projektträger Karlsruhe (PTKA) bewilligt wurde.

Mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde die GP Joule Consult GmbH & Co. KG beauftragt. Im ersten Schritt werden nun die Daten und Grundlagen ermittelt. Aufbauend auf dieser Bestandsanalyse folgen die Potenzialanalyse, Zielszenarien sowie eine Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog.

Informationen dazu sind immer aktuell abrufbar auf dieser Homepage.

 

Die öffentliche Bekanntgabe gemäß § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ist auf der Homepage der Stadt Güglingen unter Öffentliche Bekanngaben zu finden. 

 

Allgemeine Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung 

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

 

Die Stadt Güglingen startet gemeinsam im Konvoi mit den Kommunen Pfaffenhofen, Zaberfeld und Cleebronn die kommunale Wärmeplanung.

 

Mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurde die GP Joule Consult GmbH & Co. KG beauftragt.

 

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage von § 33 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) erhoben. Energieunternehmen und Bezirksschornsteinfeger sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune zähler- oder gebäudescharfe Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs an Nahwärme, Wärmestrom und Erdgas sowie Art, Alter, Nutzungsdauer, Lage und Leitungslänge von Nahwärme- und Gasnetzen; Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeleistung mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle.

Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, den Gemeinden Angaben über die Höhe ihres Endenergieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs sowie die Art der Wärmeenergiebedarfsdeckung zu übermitteln. Dies schließt den Anteil erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mit ein.

 

Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:

„Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.” Eine entsprechende Bekanntmachung ist hiermit erfolgt.

 

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Art. 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Stadt Güglingen Folgendes mit: 

Gemäß § 33 Abs. 5 KlimaG BW darf die Stadt Güglingen die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 KlimaG BW). Auch die auf Basis von § 4 LDSG BW erhobenen Daten werden für keinen anderen Zweck als für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verarbeitet. 

 

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen.

Datenschutzbeauftragter Stadt Güglingen 

datenschutz@gueglingen.de 

 

Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. 

 

 

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